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Infocenter Gewerbeanmeldung NRWErfolgte Tätigkeitsauswahl: Künstler/in Ihr Tätigkeitswunsch betrifft einen Beruf, der vom Gesetzgeber (im Einkommenssteuergesetz bzw. im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz) als "Freier Beruf" definiert worden ist. Eine freiberufliche Tätigkeit stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar und kann deshalb auch nicht als Gewerbe angemeldet werden. Die Anmeldung der Ausübung eines Freien Berufs erfolgt bei Ihrem zuständigen Finanzamt. |
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