Link zum STARTERCENTER NRW Kontakt Partner-Service Impressum


Infocenter Gewerbeanmeldung NRW


Erfolgte Tätigkeitsauswahl: Schriftsteller/in

Ihr Tätigkeitswunsch betrifft einen Beruf, der vom Gesetzgeber (im Einkommenssteuergesetz bzw. im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz) als "Freier Beruf" definiert worden ist. Eine freiberufliche Tätigkeit stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar und kann deshalb auch nicht als Gewerbe angemeldet werden. Die Anmeldung der Ausübung eines Freien Berufs erfolgt bei Ihrem zuständigen Finanzamt.


 


Auswahl der Tätigkeit
 
Auswahl der Staatsangehörigkeit
 
Auswahl der Rechtsform
 
Ergebnis
 
Ansprechpartner/in
in Ihrer Kommune