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Infocenter Gewerbeanmeldung NRW


Erfolgte Tätigkeitsauswahl: Kameramann, Kamerafrau

Die gewerbliche Ausübung Ihrer Tätigkeit ist in Ihrer örtlichen Gewerbemeldestelle anzeigepflichtig.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Anzeige einreichen müssen. Damit wir Ihnen die für die Anmeldung notwendigen Dokumente angeben können, brauchen wir weitere Informationen über Sie, die wir in den folgenden Schritten abfragen. Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste über jene Dokumente, die für Ihre Gewerbeanmeldung erforderlich sind.

Bitte beachten Sie:
Ihr Tätigkeitswunsch betrifft einen Bereich, der (auch) als Freier Beruf ausgeübt werden kann. Eine freiberufliche Tätigkeit stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar und wird deshalb auch nicht als Gewerbe angemeldet, sondern muss dem Finanzamt angezeigt werden. Die Abgrenzung zwischen einem Freien Beruf und einer gewerblichen Tätigkeit ist in dem von Ihnen gewünschten Tätigkeitsbereich einzelfallabhängig. Erste individuelle Informationen über die Zuordnung Ihres Tätigkeitswunsches zu den Freien Berufen oder zum Gewerbe können Sie bei den STARTERCENTERN NRW erhalten.




 


Auswahl der Tätigkeit
 
Auswahl der Staatsangehörigkeit
 
Auswahl der Rechtsform
 
Ergebnis
 
Ansprechpartner/in
in Ihrer Kommune