Infocenter Gewerbeanmeldung NRW
Erfolgte Tätigkeitsauswahl: Raumgestalter/in Die gewerbliche Ausübung Ihrer Tätigkeit ist in Ihrer örtlichen Gewerbemeldestelle anzeigepflichtig.
Im
Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Anzeige
einreichen müssen. Damit wir Ihnen die für die Anmeldung notwendigen
Dokumente angeben können, brauchen wir weitere Informationen über Sie,
die wir in den folgenden Schritten abfragen. Als Ergebnis erhalten Sie
eine Liste über jene Dokumente, die für Ihre Gewerbeanmeldung
erforderlich sind.
Bitte beachten Sie:
Ihr Tätigkeitswunsch betrifft einen Bereich, der (auch) als Freier Beruf ausgeübt werden kann. Eine freiberufliche Tätigkeit stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar und wird deshalb auch nicht als Gewerbe angemeldet, sondern muss dem Finanzamt angezeigt werden. Die Abgrenzung zwischen einem Freien Beruf und einer gewerblichen Tätigkeit ist in dem von Ihnen gewünschten Tätigkeitsbereich einzelfallabhängig. Erste individuelle Informationen über die Zuordnung Ihres Tätigkeitswunsches zu den Freien Berufen oder zum Gewerbe können Sie bei den STARTERCENTERN NRW erhalten.

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