Infocenter Gewerbeanmeldung NRW
Erfolgte Tätigkeitsauswahl: Schleifen / Versiegeln von Parkett Die von Ihnen gewählte Tätigkeit betrifft den Bereich eines
zulassungsfreien Handwerks. Neben der Anzeige Ihrer Tätigkeit bei der
örtlichen Gewerbemeldestelle müssen Sie Ihren Tätigkeitswunsch auch der
örtlichen Handwerkskammer anzeigen.
Im Folgenden zeigen wir
zeigen Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Gewerbemeldung eines
zulassungsfreien Handwerks einreichen müssen. Damit wir Ihnen die für
die Anmeldung notwendigen Dokumente angeben können, brauchen wir weitere
Informationen über Sie, die wir in den folgenden Schritten abfragen.
Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste über jene Dokumente, die für Ihre
Gewerbeanmeldung erforderlich sind.
Bitte beachten Sie:
Ihr
Gewerbewunsch betrifft einen Tätigkeitsbereich, der im Regelfall
handwerklich betrieben wird. Wir gehen im Folgenden von einer
handwerklichen Ausübung Ihres Tätigkeitswunsches aus. Zu den
Möglichkeiten einer nicht-handwerklichen Ausübung Ihrer Tätigkeit
erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer
oder Industrie- und Handelskammer.

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