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Infocenter Gewerbeanmeldung NRW


Erfolgte Tätigkeitsauswahl: Bühnen-, Bild- und Tontechnik

Die von Ihnen gewählte Tätigkeit ist in Ihrer örtlichen Gewerbemeldestelle anzeigepflichtig. Das bedeutet, dass Sie Ihren Tätigkeitswunsch – wie jede selbstständige gewerbliche Tätigkeit – zwar anzeigen müssen, aus Ihrem Tätigkeitswunsch ergibt sich (in Bezug auf die Gewerbeanmeldung) jedoch kein besonderer Genehmigungsbedarf.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Anzeige einreichen müssen. Damit wir Ihnen die für die Anmeldung notwendigen Dokumente angeben können, brauchen wir weitere Informationen über Sie, die wir in den folgenden Schritten abfragen. Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste über jene Dokumente, die für Ihre Gewerbeanmeldung erforderlich sind.




 


Auswahl der Tätigkeit
 
Auswahl der Staatsangehörigkeit
 
Auswahl der Rechtsform
 
Ergebnis
 
Ansprechpartner/in
in Ihrer Kommune