Link zum STARTERCENTER NRW Kontakt Partner-Service Impressum


Infocenter Gewerbeanmeldung NRW


Erfolgte Tätigkeitsauswahl: Dekorateur/in

Die von Ihnen gewählte Tätigkeit ist in Ihrer örtlichen Gewerbemeldestelle anzeigepflichtig. Das bedeutet, dass Sie Ihren Tätigkeitswunsch – wie jede selbstständige gewerbliche Tätigkeit – zwar anzeigen müssen, aus Ihrem Tätigkeitswunsch ergibt sich (in Bezug auf die Gewerbeanmeldung) jedoch kein besonderer Genehmigungsbedarf.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Anzeige Ihrer Tätigkeit einreichen müssen. Damit wir Ihnen die für die Anmeldung notwendigen Dokumente angeben können, brauchen wir weitere Informationen über Sie, die wir in den folgenden Schritten abfragen. Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste über jene Dokumente, die für Ihre Gewerbeanmeldung erforderlich sind.

Bitte beachten Sie:
Ihr Tätigkeitswunsch befindet sich in einem Übergangsbereich zu Tätigkeitsfeldern, die handwerklich betrieben werden können. D. h. je nachdem welche Tätigkeit sie genau ausführen, bzw. wie Sie diese ausführen, gilt die Tätigkeit möglicherweise als handwerklich.  Im Fall einer handwerklichen Tätigkeitsausübung müssen Sie Ihre Tätigkeit in die Handwerksrolle Ihrer örtlichen Handwerkskammer eintragen lassen (zulassungspflichtiges Handwerk) oder aber Ihre Tätigkeit bei der örtlichen Handwerkskammer anzeigen (zulassungsfreies Handwerk und handwerksähnliches Gewerbe). Zur Frage, ob Ihr Tätigkeitswunsch bereits dem Handwerk zuzuordnen ist, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer. Wir gehen im Folgenden von einer nicht-handwerklichen Ausübung Ihres Tätigkeitswunsches aus.




 


Auswahl der Tätigkeit
 
Auswahl der Staatsangehörigkeit
 
Auswahl der Rechtsform
 
Ergebnis
 
Ansprechpartner/in
in Ihrer Kommune