Infocenter Gewerbeanmeldung NRW
Erfolgte Tätigkeitsauswahl: Fußbodenbelagsverleger/in Die von Ihnen gewählte Tätigkeit betrifft den Bereich eines
handwerksähnlichen Gewerbes. Neben der Anzeige Ihrer Tätigkeit bei der
örtlichen Gewerbemeldestelle müssen Sie Ihren Tätigkeitswunsch auch der
örtlichen Handwerkskammer anzeigen.
Im Folgenden zeigen wir
Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Gewerbemeldung eines
handwerksähnlichen Gewerbes einreichen müssen. Damit wir Ihnen die für
die Anmeldung notwendigen Dokumente angeben können, brauchen wir weitere
Informationen über Sie, die wir in den folgenden Schritten abfragen.
Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste über jene Dokumente, die für Ihre
Gewerbeanmeldung erforderlich sind.
Bitte beachten Sie:
Ihr
Gewerbewunsch betrifft einen Tätigkeitsbereich, der im Regelfall
handwerksähnlich betrieben wird. Wir gehen im Folgenden von einer
handwerksähnlichen Ausübung Ihres Tätigkeitswunsches aus. Zu den
Möglichkeiten einer nicht-handwerksähnlichen Ausübung Ihrer Tätigkeit
erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer
oder Industrie- und Handelskammer.

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